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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Abschluß des Vertrages
1.1 Mit der Anmeldung bucht der Kunde verbindlich Leistungen, die in Form von Leistungspaketen angeboten werden.

1.2 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Leistungserbringer zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Leistungserbringer dem Kunden die Bestätigung aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Leistungserbringers vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Leistungserbringer die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
2.1 Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden spätestens zu Beginn der Leistungserbringung fällig.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Leistungserbringer bindend. Der Leistungserbringer behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Leistungserbringer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Leistungserbringer übernimmt keine Garantie für den Erfolg der erbrachten leistung.

4.3 Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Leistungserbringung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungserbringer. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er die Leistung nicht an, so kann der Leistungserbringer Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen zu berücksichtigen.

5.3 Tritt der Kunde 14 Tage nach nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, erhält er den kompletten Leistungspreis zurück. Bei Rücktritt 4 Wochen vor Leistungserbringung erhält der Kunde 50 % des Leistungspreises zurück. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Leistungserbringung erhält der Kunde 20 % des Leistungspreises zurück. Bei Rücktritt 5 und weniger Tagen vor Leistungserbringung wird der Leistungspreis komplett einbehalten.

6. Rücktritt durch den Leistungserbringer
6.1 Tritt der Leistungserbringer vom Vertag zurück, ist der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Kunden über die Kündigung des Vertages unverzüglich in Kenntnis zu setzen und bereits erfolgte Zahlungen zurück zu erstatten. 6.2 Durch eine Vertragskündigung entsteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Reisepreises (Flug/ Unterbringung, sonstige Kosten).

7. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Leistungserbringer nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Leistungserbringers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.


Stand Januar 2007

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